Eine Ein-Sterne-Bewertung kann ärgerlich sein – besonders dann, wenn du den Absender nicht kennst, die geschilderte Situation anders erlebt hast oder die Rezension offensichtlich falsche Angaben enthält.
Als Unternehmen kannst du eine fremde Google-Bewertung jedoch nicht selbst löschen. Du kannst sie bei Google melden, einen Einspruch einlegen oder bei möglichen Rechtsverletzungen eine rechtliche Prüfung anstoßen. Entfernt wird sie nur, wenn Google einen Richtlinienverstoß feststellt, der Verfasser sie selbst löscht oder ein rechtlicher Anspruch durchgesetzt wird.
Bei echter Kundenkritik ist ein ruhiges Gespräch häufig sinnvoller als ein Löschversuch. Wird das Problem gelöst, kann der Kunde seine Bewertung freiwillig ändern oder entfernen.
Kurz gesagt: Prüfe zuerst, ob ein echter Kundenkontakt bestand und ob die Rezension gegen Google-Richtlinien oder möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt. Nicht jede schlechte oder ungerechte Bewertung ist löschbar.
Google-Bewertungen löschen, melden oder beantworten: Was ist wann sinnvoll?
Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Einordnung:
| Situation | Sinnvoller erster Schritt |
|---|---|
| Echte, sachlich nachvollziehbare Kundenkritik | Kunden kontaktieren, Problem klären und sachlich antworten |
| Echter Kontakt, aber einzelne Angaben erscheinen falsch | Sachverhalt intern prüfen und möglichst direkt mit dem Kunden klären |
| Kein erkennbarer Kunden-, Patienten- oder Geschäftskontakt | Beweise sichern, Kontakt ehrlich prüfen und Rezension bei Google melden |
| Bewertung durch Mitbewerber, Mitarbeiter oder andere Personen mit Interessenkonflikt | Als möglichen Richtlinienverstoß melden |
| Beleidigung, Drohung, persönliche Daten oder schwerwiegende falsche Behauptung | Dokumentieren, melden und bei Bedarf rechtlich prüfen lassen |
| Forderung nach Geld oder Leistungen gegen das Löschen schlechter Rezensionen | Nicht zahlen, Beweise sichern und Googles Erpressungsformular verwenden |
| Ein Stern ohne Text | Nicht automatisch löschbar; prüfen, ob ein echter Kontakt vorlag |

Diese erste Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vorwürfen, erheblichen geschäftlichen Schäden oder wiederholten Angriffen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt den Einzelfall prüfen.
Kann ein Unternehmen eine Google-Rezension selbst löschen?
Nein. Die Bewertung gehört zum Google-Konto des Verfassers. Nur diese Person kann den Text bearbeiten, die Sterne ändern oder die Rezension löschen.
Als Inhaber oder Verwalter des Unternehmensprofils hast du drei andere Möglichkeiten:
- Du antwortest öffentlich auf die Rezension.
- Du meldest die Bewertung wegen eines möglichen Richtlinienverstoßes.
- Du beanstandest den Inhalt bei einer möglichen Rechtsverletzung auf dem dafür vorgesehenen rechtlichen Weg.
Google weist selbst darauf hin, dass jede Rezension gemeldet werden kann, aber nur Richtlinienverstöße entfernt werden. Eine negative, jedoch sachlich korrekte Kundenmeinung wird nicht allein deshalb gelöscht, weil sie dem Unternehmen schadet oder unfair erscheint.
Wer eine Rezension selbst veröffentlicht hat, kann sie dagegen jederzeit bearbeiten oder entfernen. Eine kurze Anleitung für die eigene Google-Rezension findest du in den häufigen Fragen.
Wann entfernt Google eine Bewertung?
Google verlangt, dass Rezensionen auf einer tatsächlichen Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen beruhen und authentisch sowie unvoreingenommen sind. Mögliche Löschgründe sind unter anderem:
- Die bewertende Person hatte keinen echten Kontakt zum Unternehmen.
- Die Rezension wurde gekauft, vergütet oder über mehrere Konten manipuliert.
- Ein Mitbewerber versucht, dem Ruf des Unternehmens zu schaden.
- Es besteht ein Interessenkonflikt, etwa bei aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern, Angehörigen oder geschäftlich verbundenen Personen.
- Die Bewertung enthält Beleidigungen, Drohungen, Belästigungen oder vulgäre Angriffe.
- Persönliche, medizinische oder andere vertrauliche Daten werden veröffentlicht.
- Der Beitrag besteht aus Werbung, Links, Spam oder themenfremden Inhalten.
- Es werden falsche oder irreführende Angaben zum Unternehmen, zu Produkten oder Leistungen verbreitet.
- Eine Person fordert Geld, kostenlose Leistungen oder andere Vorteile, damit negative Rezensionen unterbleiben oder entfernt werden.
Nicht jeder unsachliche Satz führt automatisch zur Löschung. Google betrachtet immer den konkreten Inhalt und Zusammenhang. Eine Meldung ist daher ein Antrag auf Prüfung – keine Löschgarantie.
Was normalerweise nicht als Löschgrund ausreicht
Folgende Umstände machen eine Bewertung nicht automatisch unzulässig:
- Sie vergibt nur einen Stern und enthält keinen Text.
- Der Nutzername ist dir unbekannt.
- Die Kritik ist scharf, überspitzt oder aus deiner Sicht ungerecht.
- Die Bewertung schadet deinem Durchschnitt oder deinem Geschäft.
- Der Kunde bewertet einen Preis als zu hoch oder einen Mitarbeiter als unfreundlich.
- Du kannst die geschilderte Situation nicht sofort einem Auftrag zuordnen.
- Der Verfasser antwortet nicht auf deinen Kontaktversuch.
Auch subjektive Wertungen dürfen deutlich ausfallen. Aussagen wie „zu teuer“, „unfreundlich“ oder „lange Wartezeit“ sind häufig Meinungsäußerungen. Anders kann es bei konkret überprüfbaren Tatsachenbehauptungen aussehen – zum Beispiel, wenn jemand einen angeblichen Vorgang schildert, der nachweislich nicht stattgefunden hat.
Die Grenze zwischen Meinung, Tatsachenbehauptung und unzulässigem Angriff ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Genau deshalb sollte der Artikel hier keine pauschale Rechtsdiagnose versprechen.
Google-Rezension melden: Schritt für Schritt
1. Bewertung und Beweise sichern
Erstelle zuerst Screenshots von:
- dem vollständigen Bewertungstext;
- dem Namen und Profil des Verfassers;
- dem Veröffentlichungsdatum;
- der Sternebewertung;
- möglichen weiteren auffälligen Rezensionen desselben Profils;
- Nachrichten, Rechnungen oder internen Unterlagen, die für die Prüfung wichtig sind.
Kopiere möglichst auch den direkten Link zur Rezension. Wird der Text später geändert oder entfernt, hast du den ursprünglichen Stand dokumentiert.
2. Den Vorgang intern prüfen
Suche nicht nur nach dem angezeigten Nutzernamen. Prüfe auch Datum, genannte Mitarbeiter, Leistung, Standort und geschilderten Ablauf. In Praxen, Hotels oder größeren Betrieben kennt möglicherweise ein Kollege den Vorgang.
Bestreite einen Kunden- oder Geschäftskontakt nur, wenn du ihn nach ehrlicher Prüfung nicht feststellen kannst. Ein vorhandener Kontakt darf nicht verschwiegen werden, nur weil sich eine Löschung dadurch schwerer durchsetzen lässt.
3. Passenden Meldegrund wählen
Öffne dein Google-Unternehmensprofil, gehe zu „Rezensionen lesen“, wähle bei der betreffenden Bewertung „Melden“ und anschließend den passenden Grund aus. Falls du unsicher bist, wo genau du den Bewertungsbereich in deinem Profil findest, zeigt der Ratgeber zum Google-Bewertungslink und QR-Code die Navigation Schritt für Schritt.
Wähle nicht einfach irgendeine Kategorie. „Spam“, „Interessenkonflikt“, „Vulgäre Sprache“ oder ein anderer Grund sollte zum tatsächlichen Problem passen.

4. Status im Bewertungsverwaltungstool prüfen
Google schreibt, dass die Prüfung in der Regel mehrere Tage dauert. Den Stand kannst du im Tool zum Verwalten von Bewertungen einsehen.
Mögliche Ergebnisse sind:
- Die Entscheidung steht noch aus.
- Google hat keinen Richtlinienverstoß festgestellt.
- Die Rezension wurde entfernt.
- Der Fall wurde nach einem Einspruch weiter geprüft.
5. Einmalig Einspruch einlegen
Lehnt Google die Entfernung ab, kannst du über das Bewertungsverwaltungstool einmalig Einspruch einlegen. Dabei lassen sich bis zu zehn Rezensionen auswählen.
Nutze den Einspruch, um den passenden Verstoß verständlich und konkret zu erklären. Wiederhole nicht nur, dass die Bewertung „unfair“ oder „geschäftsschädigend“ sei. Beschreibe, welche Richtlinie betroffen ist und welche Unterlagen deine Darstellung stützen.
Unangemessene Rezensionen melden und Einspruch einlegen – Google-Hilfe
Richtlinienverstoß oder Rechtsverletzung: zwei verschiedene Wege
Eine Richtlinienmeldung bezieht sich auf Googles eigene Regeln. Dazu zählen beispielsweise Spam, manipulierte Bewertungen, Interessenkonflikte oder vulgäre Inhalte.
Eine rechtliche Beanstandung kommt infrage, wenn eine Rezension möglicherweise Rechte verletzt – etwa durch eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung. Google stellt dafür einen gesonderten Meldeweg bereit und empfiehlt, den Inhalt zuvor im jeweiligen Produkt zu melden.
Bei einer rechtlichen Beanstandung müssen die konkrete Bewertung, die betroffenen Aussagen und der Grund nachvollziehbar benannt werden. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, ist eine Rechtsfrage. Bei wichtigen oder unklaren Fällen sollte daher ein Fachanwalt übernehmen.
Inhalte aus rechtlichen Gründen melden – Google-Hilfe
Sonderfall: Es gab keinen Kundenkontakt
Eine Bewertung soll auf einer echten Erfahrung mit dem Unternehmen beruhen. Kannst du auch nach interner Prüfung keinen Kunden-, Patienten-, Gäste- oder Geschäftskontakt feststellen, ist das ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Beanstandung.
Der Bundesgerichtshof entschied 2022 zu einem Hotelbewertungsportal, dass das Bestreiten eines tatsächlichen Gästekontakts grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann. Das Oberlandesgericht München übertrug diese Grundsätze 2024 in einem Fall auf eine Text- und Sternebewertung bei Google Maps.
Das bedeutet nicht, dass jede unbekannte Bewertung automatisch gelöscht werden muss. Der angezeigte Profilname kann von einem Rechnungs- oder Buchungsnamen abweichen. Außerdem kann ein Kontakt über Angehörige, Mitarbeiter oder einen anderen Standort stattgefunden haben.
Wichtig: „Kein Kundenkontakt“ ist kein Löschtrick. Verwende dieses Argument nur, wenn es nach sorgfältiger Prüfung stimmt.
Quellen: BGH, Urteil vom 9. August 2022 – VI ZR 1244/20 und OLG München, Urteil vom 6. August 2024 – 18 U 2631/24
Bei echten Kunden: erst das Problem klären, dann antworten
Stammt die Rezension von einem echten Kunden, ist der erste Schritt häufig nicht die Meldung bei Google. Sprich die Person möglichst direkt und nicht in einer öffentlichen Kommentarschlacht an.
Ein sinnvoller Ablauf:
- Höre dir die Kritik an, ohne sofort zu widersprechen.
- Prüfe, was tatsächlich passiert ist.
- Löse das Problem, wenn eine berechtigte Beschwerde vorliegt.
- Erkläre knapp, welche Änderung oder Klärung erfolgt ist.
- Weise anschließend neutral darauf hin, dass Google-Rezensionen aktualisiert werden können.
Der Kunde entscheidet selbst, ob er seine Bewertung ändert oder löscht. Google erlaubt Verfassern, Rezensionen jederzeit zu bearbeiten. Unzulässig sind Druck, Drohungen oder eine Gegenleistung für die Änderung.
Du kannst einen Fehler selbstverständlich korrigieren, eine berechtigte Erstattung leisten oder eine andere Lösung anbieten. Diese Lösung darf nur nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde seine Rezension verbessert oder entfernt.
Eine mögliche Formulierung nach erfolgreicher Klärung:
Schön, dass wir das Problem gemeinsam lösen konnten. Falls sich deine Einschätzung dadurch geändert hat, kannst du deine Google-Bewertung jederzeit aktualisieren. Das ist natürlich freiwillig.
Eigene Google-Rezension bearbeiten oder löschen – Google-Hilfe
Wann eine öffentliche Antwort sinnvoller ist
Sachliche Kritik muss nicht verschwinden. Eine ruhige Antwort zeigt auch späteren Lesern, dass du Rückmeldungen ernst nimmst und Probleme nicht ignorierst.
Eine gute Antwort sollte:
- sich für den Hinweis bedanken;
- die Kritik ernst nehmen, ohne automatisch jedes Detail zu bestätigen;
- keine Kunden-, Patienten-, Vertrags- oder Zahlungsdaten nennen;
- die eigene Sicht nur knapp und sachlich darstellen;
- ein persönliches Gespräch anbieten;
- keine Schuldzuweisungen oder Drohungen enthalten.
Beispiel: berechtigte Kritik
Danke für deine offene Rückmeldung. Die Wartezeit war in diesem Fall länger, als sie sein sollte. Wir haben den Ablauf inzwischen intern geprüft und angepasst. Wenn du noch Fragen hast, melde dich bitte direkt bei uns unter [Kontaktweg].
Beispiel: Vorgang lässt sich nicht zuordnen
Danke für deinen Hinweis. Wir können den geschilderten Vorgang anhand des angezeigten Namens derzeit nicht zuordnen. Bitte melde dich unter [Kontaktweg] mit Datum und Standort, damit wir den Fall prüfen können.
Beispiel: unterschiedliche Wahrnehmung
Danke für deine Rückmeldung. Wir bedauern, dass du den Ablauf so erlebt hast. Einige Punkte stellen sich aus unserer Sicht anders dar. Da wir Einzelheiten nicht öffentlich besprechen möchten, bieten wir dir gern ein direktes Gespräch unter [Kontaktweg] an.
Bei schweren Vorwürfen, einer möglichen Erpressung oder einem rechtlich sensiblen Fall solltest du Beweise sichern und das weitere Vorgehen klären, bevor du ausführlich öffentlich antwortest.
Google-Bewertungen löschen lassen: Anbieter, Kosten und Versprechen prüfen
Wer eine Google-Bewertung löschen lassen möchte, findet Angebote von Agenturen, Kanzleien und spezialisierten Löschdiensten. Sie können bei der Prüfung und Beanstandung unterstützen und sind nicht grundsätzlich unseriös. Bei pauschalen Erfolgsversprechen solltest du jedoch genauer hinsehen.
Kein Dienstleister kann seriös garantieren, dass Google jede negative Bewertung löscht oder innerhalb weniger Tage entfernt. Das Ergebnis hängt vom Inhalt, den Belegen, den Google-Richtlinien und gegebenenfalls von der rechtlichen Bewertung des Einzelfalls ab. Auch die Kosten für das Löschenlassen solltest du vorab klären: Entscheidend ist unter anderem, ob nur eine Richtlinienmeldung vorbereitet oder zusätzlich eine anwaltliche Prüfung angeboten wird und was bei einer erfolglosen Beanstandung berechnet wird.
Warnsignale sind beispielsweise:
- „Wir löschen jede negative Google-Bewertung.“
- „100 Prozent Erfolg garantiert.“
- Es findet keine Prüfung des konkreten Falls statt.
- Ein möglicher Kundenkontakt soll pauschal bestritten werden.
- Richtlinienmeldung und rechtliche Beanstandung werden nicht unterschieden.
- Es bleibt unklar, welche Kosten bei einer erfolglosen Beanstandung entstehen.
- Der Anbieter erklärt nicht, wann ein Anwalt erforderlich ist.
Vor einer Beauftragung solltest du fragen:
- Was wird in meinem konkreten Fall geprüft?
- Welcher Meldeweg wird verwendet?
- Wann gilt die Leistung als erfolgreich?
- Welche Kosten entstehen, wenn die Bewertung online bleibt?
- Wer übernimmt die rechtliche Prüfung?
- Wie wird mit einem tatsächlich vorhandenen Kundenkontakt umgegangen?
Ein schneller Standardprozess kann bei einem eindeutigen Spamfall funktionieren. Bei komplexen Bewertungen ersetzt er jedoch keine ehrliche Einzelfallprüfung.
Sonderfall: Bewertungserpressung
Bei einer Bewertungserpressung droht jemand mit negativen Rezensionen oder deren Fortsetzung, wenn du kein Geld, keine Ware oder keine kostenlose Leistung anbietest.
Google rät in solchen Fällen:
- nicht zahlen und keine Leistungen anbieten;
- nicht selbst mit Gegenangeboten verhandeln;
- sämtliche Nachrichten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Rezensionen sichern;
- den Vorfall möglichst früh über das spezielle Formular melden.
Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen melden – Google-Hilfe
Bei konkreten Drohungen oder größeren Angriffen kann zusätzlich anwaltliche oder strafrechtliche Unterstützung erforderlich sein.
Neu 2026: Google zeigt bestimmte rechtliche Löschungen öffentlich an
Google zeigt bei deutschen Unternehmensprofilen inzwischen einen Hinweis an, wenn Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Angezeigt wird keine genaue Zahl, sondern eine Spanne – beispielsweise „zwei bis fünf Bewertungen“.
Gezählt werden nur Entfernungen,
- die auf Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht beruhen;
- die innerhalb der vergangenen 365 Tage bearbeitet wurden;
- die nicht nach einem erfolgreichen Einspruch wiederhergestellt wurden.
Normale Entfernungen wegen eines Google-Richtlinienverstoßes werden in diesem Hinweis nicht mitgezählt. Laut Google beeinflusst der Hinweis weder das Ranking noch die Platzierung des Unternehmensprofils. Sichtbar ist er für potenzielle Kunden trotzdem.
Das ist ein weiterer Grund, nicht jede kritische Bewertung reflexartig rechtlich anzugreifen. Richtlinienmeldung, Kundenklärung, öffentliche Antwort und rechtliche Beanstandung sollten bewusst voneinander getrennt werden.
Google-Hinweis zu Entfernungen wegen Diffamierung in Deutschland
Was Unternehmen nicht tun sollten
- Freunde, Familie oder Mitarbeiter mit positiven Bewertungen gegensteuern lassen.
- Bewertungen kaufen oder Rabatte für Rezensionen anbieten.
- Nur zufriedene Kunden gezielt um Bewertungen bitten und kritische Kunden ausschließen.
- Eine Erstattung oder kostenlose Leistung an die Änderung einer Rezension knüpfen.
- Den Verfasser öffentlich als Lügner oder Betrüger bezeichnen.
- Vertrauliche Kunden-, Gesundheits- oder Zahlungsdaten veröffentlichen.
- Einen tatsächlichen Kundenkontakt wahrheitswidrig bestreiten.
- Die Bewertung durch Freunde oder Mitarbeiter massenhaft melden lassen.
- Mit einer öffentlichen Drohung oder Gegenbewertung reagieren.
Bewertungsmanagement ist mehr als das Löschen schlechter Rezensionen
Gutes Bewertungsmanagement beginnt nicht erst bei einem Ein-Sterne-Eintrag. Es umfasst den gesamten Ablauf:
- neue Bewertungen regelmäßig prüfen;
- zeitnah und im passenden Ton antworten;
- kritische Fälle intern zuordnen;
- Kundenprobleme außerhalb der Öffentlichkeit klären;
- mögliche Richtlinienverstöße dokumentieren und melden;
- wiederkehrende Beschwerden auswerten;
- zufriedene Kunden systematisch und regelkonform um ehrliches Feedback bitten.
Einzelne schlechte Rezensionen verlieren an Gewicht, wenn regelmäßig neue, echte Bewertungen hinzukommen. Wie du dafür einen direkten Link und einen QR-Code einrichtest, zeige ich im Ratgeber Google-Bewertungslink und QR-Code erstellen.
Gerade Hotels, Restaurants, Praxen, Filialbetriebe und lokale Dienstleister erhalten regelmäßig neue Rezensionen. Im Alltag fehlt häufig die Zeit, jede Bewertung im Blick zu behalten und individuell zu beantworten. Dann kann eine laufende Betreuung sinnvoll sein.
Bewertungen sind jedoch nur ein Teil des gesamten Profils. Kategorien, Leistungen, Fotos, Unternehmensdaten und die Website müssen ebenfalls zusammenpassen. Mehr dazu findest du in den Ratgebern Google-Unternehmensprofil optimieren und auf unserer Seite zur lokalen Suchmaschinenoptimierung.
Unterstützung bei Google-Bewertungen
Du bist dir nicht sicher, ob du eine Bewertung beantworten, melden oder zunächst direkt mit dem Kunden klären solltest?
Wir schauen uns den konkreten Fall an, prüfen mögliche Verstöße gegen die Google-Richtlinien und helfen bei einer passenden Antwort. Auf Wunsch übernehmen wir auch das laufende Bewertungsmanagement: neue Rezensionen im Blick behalten, individuelle Antworten abstimmen und kritische Fälle früh erkennen.
Bei möglichen Rechtsverletzungen empfehlen wir transparent die zusätzliche Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Eine Löschung können auch wir nicht versprechen.
Häufige Fragen zum Löschen von Google-Bewertungen
Wie kann ich meine eigene Google-Rezension löschen oder bearbeiten?
Öffne Google Maps und rufe unter „Meine Beiträge“ deine Rezensionen auf. Über das Dreipunkt-Menü neben der betreffenden Rezension kannst du sie bearbeiten oder löschen. Das gilt nur für Bewertungen, die du selbst mit deinem Google-Konto veröffentlicht hast. Unternehmen können fremde Rezensionen nicht auf diesem Weg entfernen.
Wie lange dauert die Prüfung durch Google?
Google nennt keine feste Frist und spricht von in der Regel mehreren Tagen. Bei einem Einspruch oder einer rechtlichen Prüfung kann es länger dauern.
Kann eine Ein-Sterne-Bewertung ohne Text gelöscht werden?
Nicht automatisch. Auch eine reine Sternebewertung kann eine zulässige Meinungsäußerung sein. Fehlt jedoch jeder echte Kunden- oder Geschäftskontakt, kann eine Beanstandung sinnvoll sein.
Was mache ich, wenn ich den Namen nicht kenne?
Prüfe zuerst Datum, Standort, Mitarbeiter und geschilderten Ablauf. Profilnamen stimmen nicht immer mit Buchungs- oder Rechnungsnamen überein. Lässt sich auch danach kein Kontakt feststellen, kannst du die Bewertung mit dieser ehrlichen Begründung melden beziehungsweise prüfen lassen.
Darf ich einen Kunden bitten, seine Bewertung zu ändern?
Nach einer echten Klärung darfst du neutral darauf hinweisen, dass eine Google-Rezension freiwillig aktualisiert werden kann. Du darfst keinen Druck ausüben und keine Zahlung, Erstattung, kostenlose Leistung oder andere Gegenleistung an die Änderung knüpfen.
Kann ein Anwalt oder eine Agentur die Löschung garantieren?
Nein. Unterstützung kann die Prüfung und Beanstandung verbessern, aber die Entscheidung hängt vom Einzelfall und vom gewählten Verfahren ab. Pauschale oder garantierte Löschversprechen solltest du kritisch prüfen.
Sollte ich auf eine Bewertung antworten, die ich melden möchte?
Bei einfacher Kritik kannst du sachlich antworten. Bei falschen schweren Vorwürfen, Erpressung oder einem möglichen Rechtsfall solltest du zuerst Beweise sichern und das Vorgehen klären. Eine vorschnelle ausführliche Antwort kann die spätere Kommunikation erschweren.
Werden rechtlich entfernte Bewertungen im Unternehmensprofil angezeigt?
Seit 2026 zeigt Google in Deutschland bei bestimmten Entfernungen wegen Diffamierung einen öffentlichen Hinweis mit einer Zahlenspanne. Normale Richtlinienlöschungen zählen nicht dazu. Laut Google hat der Hinweis keinen Einfluss auf das lokale Ranking.
